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767.2 SSDDIBDTN CH-BE

Art. 8 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) - Rechtsöffnung

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Art. 8 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) · Rechtsöffnung

1. Die rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide über die Steuerforderungen, Steuernachforderungen und Steuerbussen sind den vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gemäss der Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs gleichgestellt.

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