767.2
SSDDIBDTN
CH-BE
Art. 8 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) - Rechtsöffnung
Art. 8 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) · Rechtsöffnung
1. Die rechtskräftigen Verfügungen und Entscheide über die Steuerforderungen, Steuernachforderungen und Steuerbussen sind den vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gemäss der Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs gleichgestellt.