Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
767.2 SSDDIBDTN CH-BE

Art. 3 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) - Berechnung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) · Berechnung

1. Für die Antriebsleistung der zugelassenen Motoren sowie für die Länge der Schiffe gelten die im Schiffsausweis eingetragenen Werte.

2. Sind mehrere Motoren im Schiffsausweis eingetragen, erfolgt die Berechnung für alle Motoren nach deren Leistung.

3. Bruchteile bis 0,49 werden ab-, solche von 0,5 an aufgerundet.

← Art. 2 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) Gegenstand Art. 4 Dekret über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuerdekret, SSD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →