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767.111 SMRPVOODNB CH-BE

Art. 5 Verordnung über die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRPV) - Reinigungsstellen

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Art. 5 Verordnung über die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRPV) · Reinigungsstellen

Das Amt für Wasser und Abfall ist zuständig für die Bezeichnung, Zertifizierung und Kontrolle der Reinigungsstellen gemäss Artikel 8c Absatz 1 Schifffahrtsdekret.

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