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767.11 CH-BE

Art. 8f Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Interkantonale Gewässer

Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 2
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Art. 8f Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Interkantonale Gewässer

Der Regierungsrat sorgt durch den Abschluss von Vereinbarungen gemäss Artikel 2 Absatz 4 Schifffahrtsgesetz für vergleichbare Massnahmen auf interkantonalen Gewässern.

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