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767.11 CH-BE

Art. 8 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Schiffskennzeichen

Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 1
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Art. 8 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Schiffskennzeichen

1. Für Schiffe, die mit Kennzeichen zu versehen sind (immatrikulationspflichtige Schiffe), sind die durch die Schifffahrtsbehörde abgegebenen Kontrollschilder zu verwenden.

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