767.11
CH-BE
Art. 8 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Schiffskennzeichen
Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 1
Art. 8 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Schiffskennzeichen
1. Für Schiffe, die mit Kennzeichen zu versehen sind (immatrikulationspflichtige Schiffe), sind die durch die Schifffahrtsbehörde abgegebenen Kontrollschilder zu verwenden.