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767.11 CH-BE

Art. 5 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Zulässige Geschwindigkeit

Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 1
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Art. 5 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Zulässige Geschwindigkeit

1. Auf den Fliessgewässern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Motorschiffe.

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