767.11
CH-BE
Art. 5 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Zulässige Geschwindigkeit
Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 1
Art. 5 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Zulässige Geschwindigkeit
1. Auf den Fliessgewässern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Motorschiffe.