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767.11 CH-BE

Art. 2 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Vollständige Fahrverbote

Einschränkungen gemäss Artikel 1 Absatz 1
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Art. 2 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Vollständige Fahrverbote

1. Die im Anhang 1 aufgezählten Gewässer sind aus Gründen des Naturschutzes während des ganzen Jahres für die Schifffahrt gesperrt.

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