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767.11 CH-BE

Art. 11 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 11 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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