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767.11 CH-BE

Art. 10 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) - Aufhebung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 10 Dekret über die Beschränkungen der Schifffahrt (Schifffahrtsdekret) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Verordnung vom 21. Juni 1989 betreffend die Ausübung der Schiffahrt auf den Gewässern des Kantons Bern,

2. Verordnung vom 24. März 1982 über Betrieb und Kennzeichnung von Schiffen.

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