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766.11 KRLVOCTC CH-BE

Art. 7 Kantonale Rohrleitungsverordnung (KRLV) - Verfahren

Betriebsbewilligung
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Art. 7 Kantonale Rohrleitungsverordnung (KRLV) · Verfahren

1. Das Amt für Umwelt und Energie kann die Form und den Inhalt der Gesuchsunterlagen festlegen.

2. Vor der Erteilung der Betriebsbewilligung ordnet es eine Abnahmeprüfung der Anlage oder eine Sicherheitsbeurteilung beim Energieversorgungsunternehmen an.

3. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)[[5]](#paragraphtext_content_fn_2446584_2_5_c).

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