Art. 5 Personentransportverordnung (PTV) - Gesuche
Art. 5 Personentransportverordnung (PTV) · Gesuche
1. Gesuche um Erteilung, Erneuerung, Übertragung oder Änderung der Bewilligung sind in zwei Exemplaren dem AÖV spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, einzureichen.
2. Die Gesuche haben zu enthalten
a Namen, Vornamen und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse der oder des Gesuchstellenden,
b die Begründung des Bedürfnisses für die beantragte Verkehrsverbindung,
c eine topografische Karte mit Angabe der vorgesehenen Fahrstrecken, Angabe und Bezeichnung der Haltestellen und Angabe der Entfernungen,
d Angaben, ob die Linie ganzjährig oder nur während einer bestimmten Zeitspanne des Jahres geführt wird,
e **\*** die Bezeichnung der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge und Schiffe (Marke, Typ, Jahrgang, Platzzahl), soweit sie nicht bereits im konzessionierten Verkehr eingesetzt werden,
f den Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme,
g die gewünschte Bewilligungsdauer,
h **\*** den Fahrplan und den Tarif,
i **\*** bei Durchführung des Transportdienstes durch Dritte (Art. 4a) deren Namen, Vornamen und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse.
3. Das AÖV kann weitere Unterlagen verlangen.