764.2
PTVOTPER
CH-BE
Art. 3 Personentransportverordnung (PTV) - Bewilligungserfordernis und -voraussetzungen
Zuständigkeiten und Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 3 Personentransportverordnung (PTV) · Bewilligungserfordernis und -voraussetzungen
1. Das Bundesrecht regelt, für welche Personenbeförderungen eine kantonale Personentransportbewilligung nötig ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird (Art. 7 und 30 VPB).
2. Mit der Bewilligung können Bedingungen und Auflagen verbunden werden.