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764.2 PTVOTPER CH-BE

Art. 3 Personentransportverordnung (PTV) - Bewilligungserfordernis und -voraussetzungen

Zuständigkeiten und Bewilligungsvoraussetzungen
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Art. 3 Personentransportverordnung (PTV) · Bewilligungserfordernis und -voraussetzungen

1. Das Bundesrecht regelt, für welche Personenbeförderungen eine kantonale Personentransportbewilligung nötig ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird (Art. 7 und 30 VPB).

2. Mit der Bewilligung können Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

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