763.1
CH-BE
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
1. Die bisher erteilten Konzessionen sind nach ihrem Ablauf den Bestimmungen des Konkordates anzupassen.