763.1
CH-BE
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
1. Der Kanton Bern tritt am 1. Mai 1960 dem schweizerischen Konkordat für die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte bei[1].