762.415
KBVOPCTP
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) - Gewichtung der Verkehrsmittel
Verkehrsangebot
Art. 5 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) · Gewichtung der Verkehrsmittel
1. Die Haltestellen-Abfahrten werden mit folgenden Faktoren gewichtet
a. * Normalspur: EuroCity, InterCity: 4,5
b. InterRegio: 4
c. * Normalspur: RegioExpress: 3,5
d. Schmalspur: Schnellzug, InterRegio, RegioExpress: 3
e. * Normalspur: Regionalzug, S-Bahn: 2,5
f. Schmalspur: Regionalzug, S-Bahn: 2
g. * Tram: 1,5
h. Bus, Trolleybus: 1
i. Seilbahn: 1
2. Die Haltestellen-Ankünfte des Nachtnetzes werden mit dem Faktor 0,4 gewichtet.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
140 2023 4 · be (Art. 5 KBV)
Municipality Contribution Increase Based on Standardized Public Transport Demand Statistics
n-Abfahrten (Art. 3 Abs. 1 KBV). Dabei werden die Anzahl Abfahrten an einer Haltestelle mit dem jeweiligen Verkehrsmittel-Faktor (Art. 5 KBV) multipliziert. Berücksichtigt wird zudem die Relevanz einer Haltestelle durch die beiden Faktoren Fahrgastaufkommen und Nachfrag