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762.415 KBVOPCTP CH-BE

Art. 12 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) - Inkrafttreten

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Art. 12 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt per 1. Januar 1996 in Kraft.

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