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762.415 KBVOPCTP CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Ermittlung des Verkehrsangebotes gemäss Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr[2] und Artikel 29 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich[3].

Geltungsbereich Art. A1-1 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) →

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