762.415
KBVOPCTP
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV) · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Ermittlung des Verkehrsangebotes gemäss Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr[2] und Artikel 29 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich[3].