Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
762.412 AGVOOTRSO CH-BE

Art. 1 Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV) · Gegenstand

1. Diese Verordnung

a) konkretisiert die vom Grossen Rat beschlossenen Grundsätze über das Angebot im öffentlichen Verkehr,

b) bildet den Rahmen für die Angebots- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Transportunternehmungen und

c) legt die Auslastungs- und Kostendeckungsgrade nach Artikel 7 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr fest.

Gegenstand Art. 2 Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →