762.4
CH-BE
Art. 22 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 22 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Aufhebung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 4. Mai 1969 über den öffentlichen Verkehr wird aufgehoben.