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762.4 CH-BE

Art. 22 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 22 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Aufhebung bisherigen Rechts

Das Gesetz vom 4. Mai 1969 über den öffentlichen Verkehr wird aufgehoben.

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