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762.4 CH-BE

Art. 20 Gesetz über den öffentlichen Verkehr - Änderung des Strassenbaugesetzes

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 20 Gesetz über den öffentlichen Verkehr · Änderung des Strassenbaugesetzes

1. Das Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen vom 2. Februar 1964/12. Februar 1985 wird wie folgt geändert

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