761.612.1
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CH-BE
Art. 3 Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) - Gebühren 1. Pflicht
Art. 3 Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) · Gebühren 1. Pflicht
1. Die Benutzung der Parkplätze ist gebührenpflichtig.
2. Es sind ortsübliche Gebühren zu erheben.