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761.612.1 BPVOGPSOGP CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) - Ausschluss eines Rechtsanspruches

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Art. 2 Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) · Ausschluss eines Rechtsanspruches

1. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Benutzung eines Parkplatzes.

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