761.611
BSFGLIV
CH-BE
Art. 14 Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) - Steuer für Fahrzeuge mit Wechselschild
Kantonale Strassenverkehrssteuer
Art. 14 Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) · Steuer für Fahrzeuge mit Wechselschild
Für zwei oder mehrere unter demselben Wechselschild immatrikulierte Fahrzeuge ist die Steuer für das Fahrzeug mit der höchsten Jahressteuer zu entrichten.