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761.611 BSFGLIV CH-BE

Art. 14 Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) - Steuer für Fahrzeuge mit Wechselschild

Kantonale Strassenverkehrssteuer
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Art. 14 Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) · Steuer für Fahrzeuge mit Wechselschild

Für zwei oder mehrere unter demselben Wechselschild immatrikulierte Fahrzeuge ist die Steuer für das Fahrzeug mit der höchsten Jahressteuer zu entrichten.

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