761.611
BSFGLIV
CH-BE
Art. 12d Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) - Widerruf von Vergünstigungen, Nachforderung von gewährten Ermässigungen
Kantonale Strassenverkehrssteuer
Art. 12d Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) · Widerruf von Vergünstigungen, Nachforderung von gewährten Ermässigungen
1. Der Regierungsrat kann vorsehen, dass zu Unrecht gewährte Vergünstigungen widerrufen und gewährte Ermässigungen von den Begünstigten nachgefordert werden können. Dies gilt namentlich für Fälle, bei denen durch Veränderungen am Fahrzeug das typenspezifische Verbrauchs- und Emissionsverhalten erheblich negativ beeinflusst wurde.