761.111
STRVVOCCR
CH-BE
Art. 42b Strassenverkehrsverordnung (StrVV) - Konzept
Sponsoring- und Werbeverträge
Art. 42b Strassenverkehrsverordnung (StrVV) · Konzept
1. Der Abschluss von Sponsoring- und Werbeverträgen nach Artikel 2 KSVG setzt ein schriftliches Konzept voraus, wobei folgende Risikofaktoren vorgängig zu beurteilen sind
a Einvernehmlichkeit mit den politischen Zielsetzungen und Vorgaben,
b Einvernehmlichkeit mit den Aufgaben und Zielsetzungen der zuständigen Behörde,
c Auswirkungen auf das Ansehen der zuständigen Behörde und der öffentlichen Verwaltung in der Bevölkerung,
d Einflussnahme auf Entscheidungsträger,
e Schaffung von Abhängigkeitsverhältnissen,
f Gefahr von Bestechlichkeits- und Vorteilsannahmetatbeständen,
g Wettbewerbsneutralität bei der Vergabe,
h Produktebindung oder Bindung im Hinblick auf Folgebeschaffungen,
i Folgekosten.