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761.111 STRVVOCCR CH-BE

Art. 42b Strassenverkehrsverordnung (StrVV) - Konzept

Sponsoring- und Werbeverträge
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Art. 42b Strassenverkehrsverordnung (StrVV) · Konzept

1. Der Abschluss von Sponsoring- und Werbeverträgen nach Artikel 2 KSVG setzt ein schriftliches Konzept voraus, wobei folgende Risikofaktoren vorgängig zu beurteilen sind

a Einvernehmlichkeit mit den politischen Zielsetzungen und Vorgaben,

b Einvernehmlichkeit mit den Aufgaben und Zielsetzungen der zuständigen Behörde,

c Auswirkungen auf das Ansehen der zuständigen Behörde und der öffentlichen Verwaltung in der Bevölkerung,

d Einflussnahme auf Entscheidungsträger,

e Schaffung von Abhängigkeitsverhältnissen,

f Gefahr von Bestechlichkeits- und Vorteilsannahmetatbeständen,

g Wettbewerbsneutralität bei der Vergabe,

h Produktebindung oder Bindung im Hinblick auf Folgebeschaffungen,

i Folgekosten.

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