761.11
KSVGLCCRLCTS
CH-BE
Art. 15 Kantonales Strassenverkehrsgesetz (KSVG) - Besondere sportliche Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen
Ergänzende Vorschriften über den Strassenverkehr
Art. 15 Kantonales Strassenverkehrsgesetz (KSVG) · Besondere sportliche Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen
1. Lauf- und marschsportliche Veranstaltungen, sportliche Veranstaltungen mit fahrzeugähnlichen Geräten, Wettkämpfe und dergleichen auf öffentlichen Strassen sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörden gestattet.