752.511
CH-BE
Art. 6 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Art. 6 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen und tritt sofort in Kraft.