752.511
CH-BE
Art. 4 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Art. 4 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
1. Die bei künstlicher Markierung notwendige Tritiummenge kann zudem die gesundheitsschädigenden Grenzwerte übersteigen.