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Art. 4 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen

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Art. 4 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen

1. Die bei künstlicher Markierung notwendige Tritiummenge kann zudem die gesundheitsschädigenden Grenzwerte übersteigen.

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