752.511
CH-BE
Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
1. Seit einiger Zeit besteht die Tendenz, Tritiummengen für hydrologische Zwecke zu verwenden. Mit dieser künstlichen Markierung von Wasserläufen ginge die unter Ziffer 2 genannte Messgrösse unwiederbringlich verloren.