752.511
CH-BE
Art. 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Art. 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen
Seit 1953 enthält Regenwasser geringe aber gut messbare Mengen Tritium, das aus den seit dieser Zeit immer wiederkehrenden Wasserstoffbomben-Explosionen frei wurde.
Der Tritiumgehalt des Regenwassers wird in der Schweiz an verschiedenen Messstellen monatlich festgestellt. Die Messungen zeigen gesetzmässige, jahreszeitliche Schwankungen. Diese Messungen - in erster Linie zum Schutze der Bevölkerung gedacht - bieten gleichzeitig die einmalige Möglichkeit, neben anderen Messgrössen die Verweildauer von Niederschlagswasser in den ober- und vor allem in den unterirdischen Gewässern zu messen. Solche Messungen können für die Grundwassererkundung im Rahmen der Wassernutzung zu Trinkwasserzwecken von ausschlaggebender Bedeutung sein.