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752.511 CH-BE

Art. 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen

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Art. 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Verbot der Verwendung von Tritium für hydrologische Untersuchungen

1. Tritium ist ein Radioisotop des Wasserstoffes mit einer Halbwertzeit von etwa zwölf Jahren. Der radioaktive Zerfall der Tritiumkerne erfolgt durch Emission eines schwachen Betateilchens mit einer Reichweite im Gewebe von wenigen tausendstel Millimetern.

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