752.461
WADDRE
CH-BE
Art. 3 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) - Ausnahmen von der Abgabepflicht
Allgemeines
Art. 3 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) · Ausnahmen von der Abgabepflicht
1. Keine Abgaben sind geschuldet für Konzessionen
a * zur Wasserkraftnutzung mit einer mittleren Bruttoleistung bis ein Megawatt,
b für Fischzuchtanlagen im öffentlichen Interesse,
c für die Feuerwehr und den Zivilschutz.
d * ...