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752.461 WADDRE CH-BE

Art. 3 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) - Ausnahmen von der Abgabepflicht

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Art. 3 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) · Ausnahmen von der Abgabepflicht

1. Keine Abgaben sind geschuldet für Konzessionen

a * zur Wasserkraftnutzung mit einer mittleren Bruttoleistung bis ein Megawatt,

b für Fischzuchtanlagen im öffentlichen Interesse,

c für die Feuerwehr und den Zivilschutz.

d * ...

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