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Art. 20 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 20 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Dekret vom 2. September 1968 über die Wassernutzungsabgaben und -gebühren (WAD) wird aufgehoben.

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