752.461
WADDRE
CH-BE
Art. 1 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) - Geltungsbereich
Allgemeines
Art. 1 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) · Geltungsbereich
1. Dieses Dekret regelt die Ansätze und den Bezug der einmaligen und jährlichen Konzessionsabgaben für die Nutzung von öffentlichem Wasser als Wasserkraft, für die Pumpspeicherung oder als Gebrauchswasser.