752.413
RENDDER
CH-BE
Art. 9 Renaturierungsdekret (RenD) - Verfall
Beitragswesen
Art. 9 Renaturierungsdekret (RenD) · Verfall
1. Beitragszusicherungen verfallen, falls mit den Arbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Zusicherung begonnen wird.
2. Die Schlusszahlung verfällt, sofern die Schlussabrechnung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bauabnahme eingereicht wird.
3. Liegen besondere Umstände vor, kann die für das Projekt zuständige Behörde eine angemessene Fristverlängerung gewähren.