752.413
RENDDER
CH-BE
Art. 7 Renaturierungsdekret (RenD) - Schlussabrechnung
Beitragswesen
Art. 7 Renaturierungsdekret (RenD) · Schlussabrechnung
Mit der Schlussabrechnung legt die Empfängerin oder der Empfänger Rechenschaft über die Verwendung der erhaltenen Beiträge ab.