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752.413 RENDDER CH-BE

Art. 3 Renaturierungsdekret (RenD) - Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Stelle

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Art. 3 Renaturierungsdekret (RenD) · Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Stelle

1. Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse

a) Führen der Spezialfinanzierung,

b) Behandeln der Beitragsgesuche, wobei sie die betroffenen Gemeinden und Wasserbaufachleute frühzeitig beizieht,

c) Zusichern von Beiträgen für Vorhaben unter seiner Federführung und im Rahmen seiner Finanzkompetenzen,

d) Durchführen von Erfolgskontrollen und

e) Informieren der Öffentlichkeit über die Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung.

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