752.413
RENDDER
CH-BE
Art. 10 Renaturierungsdekret (RenD) - Bevorschussung von Bundesbeiträgen
Beitragswesen
Art. 10 Renaturierungsdekret (RenD) · Bevorschussung von Bundesbeiträgen
1. Bundesbeiträge, die aus der Spezialfinanzierung bevorschusst wurden, sind dieser nach Eingang der Zahlung umgehend zurückzuerstatten.