Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.41 WNGLUELUA CH-BE

Art. 40 Wassernutzungsgesetz (WNG) - Nutzungs- und Schutzkonzepte

Wasserwirtschaftliche Aufgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 40 Wassernutzungsgesetz (WNG) · Nutzungs- und Schutzkonzepte

1. Die zuständige Stelle der BVD ermittelt die Grundlagen für die wirtschaftliche Nutzung und den qualitativen und quantitativen Schutz des ober- und unterirdischen Wassers.

2. Wer zweckdienliche Dokumente besitzt, hat sie der zuständigen Stelle der BVD zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Das Geschäftsgeheimnis ist gewährleistet.

← Art. 39 Wassernutzungsgesetz (WNG) Gegenstand Art. 41 Wassernutzungsgesetz (WNG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →