Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
752.41 WNGLUELUA CH-BE

Art. 10 Wassernutzungsgesetz (WNG) - Nutzungsbewilligung

Nutzung von öffentlichem Wasser - Nutzungsrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Wassernutzungsgesetz (WNG) · Nutzungsbewilligung

1. Die Nutzungsbewilligung wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

2. Die Nutzungsbewilligung ist zu befristen.

← Art. 9 Wassernutzungsgesetz (WNG) Gegenstand Art. 11 Wassernutzungsgesetz (WNG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

140 2005 35 · be (Art. 10 Abs. 2 WNG)
Hydroelectric Permit Term Subject to Modern Water Law
Cited as the legal basis requiring the usage permit to be time-limited.