751.111.1
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CH-BE
Art. 62 Wasserbauverordnung (WBV) - Anpassung der Vorschriften in bestehenden Gemeindeverbänden
Übergangsbestimmungen
Art. 62 Wasserbauverordnung (WBV) · Anpassung der Vorschriften in bestehenden Gemeindeverbänden
1. Soweit hier nicht etwas anderes bestimmt wird, erfolgt die Änderung des Verbandsreglementes nach den Vorschriften der Gemeindeverordnung.