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751.111.1 WBVOAEOCOI CH-BE

Art. 62 Wasserbauverordnung (WBV) - Anpassung der Vorschriften in bestehenden Gemeindeverbänden

Übergangsbestimmungen
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Art. 62 Wasserbauverordnung (WBV) · Anpassung der Vorschriften in bestehenden Gemeindeverbänden

1. Soweit hier nicht etwas anderes bestimmt wird, erfolgt die Änderung des Verbandsreglementes nach den Vorschriften der Gemeindeverordnung.

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