751.111.1
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CH-BE
Art. 47 Wasserbauverordnung (WBV) - Wirkungen des Perimeterplans und des Mitgliederverzeichnisses
Die Schwellenkorporation - Neugründung
Art. 47 Wasserbauverordnung (WBV) · Wirkungen des Perimeterplans und des Mitgliederverzeichnisses
1. Der genehmigte Perimeterplan und das bereinigte Mitgliederverzeichnis bezeichnen die in der Schwellenkorporation zu erfassenden Eigentümer von Grundstücken und Inhaber von Durchleitungs- und Wegrechten.
2. Sie bilden die Grundlage für die Einladung zur Gründungsversammlung durch den Gemeinderat.