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751.111.1 WBVOAEOCOI CH-BE

Art. 47 Wasserbauverordnung (WBV) - Wirkungen des Perimeterplans und des Mitgliederverzeichnisses

Die Schwellenkorporation - Neugründung
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Art. 47 Wasserbauverordnung (WBV) · Wirkungen des Perimeterplans und des Mitgliederverzeichnisses

1. Der genehmigte Perimeterplan und das bereinigte Mitgliederverzeichnis bezeichnen die in der Schwellenkorporation zu erfassenden Eigentümer von Grundstücken und Inhaber von Durchleitungs- und Wegrechten.

2. Sie bilden die Grundlage für die Einladung zur Gründungsversammlung durch den Gemeinderat.

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