Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
751.111.1 WBVOAEOCOI CH-BE

Art. 38 Wasserbauverordnung (WBV) - Entscheid des Tiefbauamts bei Zweifeln über den Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 3 WBG)

Aufsicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 Wasserbauverordnung (WBV) · Entscheid des Tiefbauamts bei Zweifeln über den Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 3 WBG)

1. Das Tiefbauamt entscheidet auf Gesuch eines Wasserbau- oder Erfüllungspflichtigen oder eines Grundeigentümers, ob ein Gewässer im Sinn von Artikel 3 WBG vorliegt.

← Art. 35 Wasserbauverordnung (WBV) Anwendung Art. 39 Wasserbauverordnung (WBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →