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751.111.1 WBVOAEOCOI CH-BE

Art. 15 Wasserbauverordnung (WBV) - 2 Zusätzliche Unterlagen

Verfahren - Wasserbauplan- und Wasserbaubewilligungsverfahren
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Art. 15 Wasserbauverordnung (WBV) · 2 Zusätzliche Unterlagen

1. Das Tiefbauamt kann weitere Unterlagen, wie z. B. eine Übersicht, die separate Darstellung einzelner Spezialbauwerke, eine hydrogeologische Untersuchung, ein Inventar der natürlichen Lebensräume, einen Bepflanzungs- oder Gestaltungsplan oder die Beschreibung des späteren Gewässerunterhalts verlangen, falls diese für die Beurteilung des Projekts erforderlich sind.

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