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Art. 6 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) - Gewässerunterhalt

Aufgaben, Träger, Organisation - Aufgaben
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Art. 6 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) · Gewässerunterhalt

1. Die Gewässer sind zu unterhalten.

2. Dem Gewässerunterhalt dienen alle Vorkehren, die geeignet sind, das Gewässer, die zugehörige Umgebung und die Wasserbauwerke (Schutzbauten und Anlagen gegen Bodenbewegungen) in gutem Zustand zu erhalten.

3. Der Gewässerunterhalt umfasst

a) die Räumungsarbeiten,

b) die Erneuerungsarbeiten geringen Ausmasses an Wasserbauwerken;

c) die Pflege und das Ersetzen von standortgerechten Bestockungen,

d) die Bekämpfung von gebietsfremden, invasiven Pflanzen im Ufer- und Böschungsbereich,

e) die Pflege von Böschungen und Uferunterhaltswegen und

f) die Beseitigung von Schwemmholz und Verklausungen, soweit es für den Hochwasserschutz notwendig ist.

4. Der Kanton ist zuständig, Verklausungen vor kantonalen Regulierungsbauwerken zu verhindern sowie grössere Schwemmholzmengen auf Seen zu entfernen, soweit dies für den Hochwasserschutz, die konzessionierte Schifffahrt oder zum Schutz von Schilfbeständen nötig ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

100 2019 238 · be (Art. 6 WBG)
Consolidated Appeals Regarding Flood Protection Plan and Zoning Ordinance Approval
t. 35). Die Schwellenkooperation bringt vor, die Sofortmass- nahmen stellten aus rechtlicher Sicht Unterhaltsarbeiten im Sinn von Art. 6 WBG dar, welche bewilligungsfrei ausgeführt werden konnten. Die Aus- führung sei dem TBA mittels Unterhaltsanzeige zur Kenntnis gebra
110 2024 36 · be (Art. 6 Abs. 1 und 2 WBG)
Appeal Against Municipal Demolition Permit Condition Regarding Riverbank Restoration Upheld Due to Procedural Violations and Lack of Legal Basis
ehören Vorkehren, die ge- eignet sind, das Gewässer, die zugehörige Umgebung und die Wasserbauwerke in guten Zustand zu erhalten (Art. 6 Abs. 1 und 2 WBG). Wo ein Gewässer Personen oder erhebliche Sachwerte ernsthaft gefährdet und die Gefahr durch Unterhalts- oder Planungsmassnahmen
140 2019 20 · be (Art. 6 Abs. 2 WBG)
Municipality v. State: Footpath Maintenance vs. Watercourse Subsidies
er, die zugehörige Umgebung und die Wasserbauwerke (Schutzbauten und Anlagen gegen Bodenbewegungen) in gutem Zustand zu erhalten (Art. 6 Abs. 2 WBG). Nach Art. 6 Abs. 3 WBG umfasst der Gewässerunterhalt die Räumungsarbeiten (Bst. a), die Erneuerungsarbeiten geringen Ausmasses