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Art. 1 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) · Gegenstand

1. Gegenstand dieses Gesetzes sind der Unterhalt der Gewässer und der Wasserbau.

2. Der Wasserbau umfasst den passiven und den aktiven Hochwasserschutz sowie die Revitalisierung.

3. Das Gesetz ordnet ferner die Wasserbaupolizei.

Gegenstand Art. T1-1 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (7)

100 2012 424 · be (Art. 1 Abs. 2 WBG)
Landowner Contributions for Road and Bridge Construction within Flood Control Project
asserbau beinhaltet den passiven und den aktiven Hochwasserschutz sowie die Vorkehren gegen Bodenbewe- gungen im Gewässerbereich (Art. 1 Abs. 2 WBG). Hauptgegenstand des aktiven Hochwasserschutzes bilden der Gerinneausbau, die Rückhalte- massnahmen, die Ableitung von Hochwasse
110 2025 33 · be (Art. 1 Abs. 2 WBG)
Appeal Regarding Building Permit for Armory Demolition and House Construction Over Culverted Pipe
el Bodenverbesserungsanlagen. Sie unterstünden nur dann dem Wasserbaugesetz, wenn sie als Vorkehr gegen Bodenbewegungen i. S. von Art. 1 Abs. 2 WBG erstellten würden, sonst aber dem Meliorationsgesetz. Die vorliegend in den Boden verlegten Rohre seien nicht als Vorkehr gegen B
110 2021 165 · be (Art. 1 Abs. 2 WBG)
General Building Permit Partial Reversal for Traffic Safety Deficiencies
ck des WBG nicht abgeleitet werden, zumal dieser nebst dem passiven und aktiven Hochwasserschutz auch die Revitaliserung umfasst (Art. 1 Abs. 2 WBG). Entscheidend ist nach Art. 3 WBG allein die Bettbildung. Für die bundesrechtliche Gewässerdefinition spielt das Bestehen einer
110 2021 156 · be (Art. 1, 3 und 4 WBG)
Administrative Dismissal of Appeal for Unpermitted Garden Landscaping in Protected Zone
igen (Art. 22 Abs. 2 NHG). Gemäss ANF27 geht es dabei nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung um Vorhaben des Hochwasserschutzes (Art. 1, 3 und 4 WBG), Vorhaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserkraft (Art. 29 ff. GschG28), Verbauungen und Korrektionen von Fliessge- wäss
120 2021 72 · be (Art. 1 WBG)
Railing Replacement Permit Requirement Appeal
es neuen Geländers können Auswirkungen auf den Zugang zum Gewässer für den Gewässerunterhalt und den Hochwasserschutz haben (vgl. Art. 1 WBG). Das Vorhaben bedarf somit einer Beurteilung durch mehrere Behörden und ist auf Ausnahmebewilligungen angewiesen (vgl. Art. 41c
100 2017 199 · be (Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 WBG)
Cantonal Court Upholds Demolition Order for Unauthorized Stream-Adjacent Retaining Wall
Wasserbaupflichten gehören neben dem aktiven und passiven Hochwasserschutz auch der Gewässerunterhalt sowie die Revitalisierung (Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 WBG; vgl. auch Vortrag WBG, S. 7). Mit den im WBG vorgesehenen Massnahmen sollen nicht nur die Gefahren von Hochwassern abgewehrt, so
100 2015 183 · be (Art. 1 Abs. 1 und 2 WBG)
Burgergemeinde v. Cantonal Administrative Court regarding Water Body Classification under WBG
BG sind sodann der Unterhalt der Gewässer und der Wasserbau, wobei letzterer den passiven und aktiven Hochwasser- schutz umfasst (Art. 1 Abs. 1 und 2 WBG). Das lässt darauf schliessen, dass jegliches Gewässer, welches aus Sicht des Hochwasserschutzes zu einer Gefahr werden kann, unt