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741.3 BKWGLBKWBKW CH-BE

Art. 6 Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG (BKW-Gesetz, BKWG) - Zweck der Beteiligung

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Art. 6 Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG (BKW-Gesetz, BKWG) · Zweck der Beteiligung

1. Die Beteiligung des Kantons an der BKW AG leistet einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele des Kantons.

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