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CH-BE
Art. 2 Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG (BKW-Gesetz, BKWG) - Stellung der BKW AG
Art. 2 Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG (BKW-Gesetz, BKWG) · Stellung der BKW AG
1. Die BKW AG untersteht dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR)2 und der börsenrechtlichen Regulierung.
2. Bei ihrer Tätigkeit untersteht die BKW AG den Bestimmungen der schweizerischen Kartellgesetzgebung. Sie darf deshalb insbesondere keinen unzulässigen Vorteil aus der Beteiligung des Kantons und aus ihrem Netzmonopol ziehen.