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Art. 6 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Form

Energieplanung - Kommunale und regionale Richtpläne Energie
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Art. 6 Kantonale Energieverordnung (KEnV) · Form

1. Die Richtpläne Energie bestehen aus einer Karte und Massnahmenblättern, die durch wechselseitige Verweisungen miteinander verbunden sind.

2. Die Darstellung richtet sich nach den Mustern des Amtes für Gemeinden und Raumordnung.

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