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741.111 KENVOCEN CH-BE

Art. 34 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Abrechnung

Energienutzung - Minimalanforderungen an die Energienutzung - Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
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Art. 34 Kantonale Energieverordnung (KEnV) · Abrechnung

Für die Abrechnungen dürfen nur Geräte verwendet werden, deren Konformität durch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS anerkannt ist.

Für die Verteilung der Kosten sind die Grundsätze des Abrechnungsmodells des Bundesamtes für Energie einzuhalten.

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