741.111
KENVOCEN
CH-BE
Art. 34 Kantonale Energieverordnung (KEnV) - Abrechnung
Energienutzung - Minimalanforderungen an die Energienutzung - Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
Art. 34 Kantonale Energieverordnung (KEnV) · Abrechnung
Für die Abrechnungen dürfen nur Geräte verwendet werden, deren Konformität durch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS anerkannt ist.
Für die Verteilung der Kosten sind die Grundsätze des Abrechnungsmodells des Bundesamtes für Energie einzuhalten.